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Landesgartenschau 2016

Foto: NABU Neumünster
Foto: NABU Neumünster

Natur und Landschft nicht zum Freizeitpark verkommen lassen!

 

 

Die Stadt Eutin plant im Jahr 2016 die Durchführung einer Landesgartenschau. Hierfür wird eine Flächen- kulisse überplant, die Teile der landschaftlich reizvollen und ökologisch wertvollen Uferbereiche des Großen Eutiner Seeses Naturschutzes nicht tole-Ufwert einbezieht.

 

Auch wenn in Folge  der Landesgartenschau vereinzelt positive, gestalterische und städtebauliche Effekte, z.B. im Bereich der Stadtbucht  zu erwarten sind, darf dies nicht darüber hinweg täuschen, dass die von der Stadt Eutin verfolgte Planung erhebliche Beeinträchtigungen von  Natur und Landschaft mit sich bringen wird.

 

Das Land Schleswig-Holstein hat in seinen Bewerbungs- richtlinien  für die Planung und Durchführung einer Landes- gartenschau in Schleswig-Holstein im Jahr 2016 die „Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (Boden, Wasser, Luft, Klima, Artenvielfalt)“ als eine wesentliche Zielsetzung formuliert. 

 

Aus Sicht des NABU ist die vorgelegte Planung nicht geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Vielmehr sind mit der Planung erhebliche Nachteile für den Naturhaushalt verbunden.

 

Insbesondere die Inanspruchnahme der Flächen am Südufer sowie der Bereiche jenseits der Bebensundbrücke sind aufgrund der zu erwartenden Konfliktlagen aus Sicht des Naturschutzes nicht tolerierbar.

 

Der NABU sieht nicht nur die Stadt Eutin als Ausrichter der Landesgartenschau sondern auch das Land Schleswig-Holstein als Initiatorin der Schau in der Pflicht, eine naturverträgliche Durchführung zu gewährleisten.

 


Forderungen des NABU:

Keine Inanspruchnahme von Flächen im Seescharwald und östlich der Straße Jungfernort !

Seen und ihre Uferbereiche sind gesetzlich geschützt - Foto: NABU
Seen und ihre Uferbereiche sind gesetzlich geschützt - Foto: NABU

Die Bereiche nördlich der Bebensundbrücke sowie östlich der Straße Jungfernort sind aufgrund ihrer Naturnähe besonders wertvoll und dienen der Lebensraumvernetzung zwischen dem menschlichen Siedlungsbereich und der umgebenden freien Landschaft. Eine Intensivierung der Erholungsnutzung sowie die Errichtung weiterer baulicher Anlagen würde diese Funktion stark einschränken.

 

Keine Eingriffe in Uferbereiche !

Die Seeufer unterstehen als gesetzlich geschützte Biotope dem Schutz des Landesnaturschutzgesetzes. Sie und die angrenzenden Gehölzbestände stellen wertvolle Kontaktzonen zwischen aquatischen und terrestrischen Lebensräumen dar und sind zudem als Brutplätze und Rückzugsraum während der Mauser von Vogelarten von besonderer Bedeutung. Schilfbestände am Großen Eutiner See wie auch andernorts in der ostholsteinischen Seenplatte haben in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Rückgänge erfahren. Eingriffe dürfen daher nicht erfolgen.

 

Graugänse benötigen ufernahes Grünland - Foto: O.Klose
Graugänse benötigen ufernahes Grünland - Foto: O.Klose

Keine touristische Nutzung von ufernahem Grünland !

In Schleswig-Holstein ist der Anteil von Grünland seit Jahrzehnten stark rückläufig. Grünland ist nicht nur landschafts-ästhetischer Sicht besonders reizvoll, sondern es gehört zu den artenreichsten Lebensräumen überhaupt. Für Graugänse besitzen die ufernahen Grünländereien als Äsungsflächen auch für die Jungenaufzucht eine besondere Bedeutung. 

 

Keine zusätzlichen Stege und Anlegestellen außerhalb der Stadtbucht !

Bauliche Anlagen wie Stege und Anlegestellen führen in der Regel zu Beeinträchtigungen der Uferbereiche mit ihren wertvollen und zum Teil gefährdeten Lebensgemeinschaften. Zudem führen Besucher in bisher wenig aufgesuchten Bereichen zu  erheblichen Störungen von Wasservögeln bei der Jungenaufzucht und Mauser. Die Nutzbarkeit des Großen Eutiner Sees als Wasservogellebensraum wird hierdurch weiter eingeschränkt. 

 

Bäume mit mehr als 30 cm Brusthöhendurchmesser nicht fällen !

Bäume, deren Brusthöhendurchmesser 30 cm übersteigen, sind in der Regel von Landschaftsbild prägendem Charakter. Sie sind zudem als potentielle Höhlenbäume von besonderer Bedeutung.  

 

Verwendung landschaftstypischer Baustoffe !

Um zu gewährleisten, dass sich bauliche Anlagen möglichst harmonisch in das sie umgebende Landschaftsbild einfügen und nicht als technische Fremdkörper wirken, müssen so weit wie möglich landschaftstypische bzw. natürliche Baustoffe verwendet werden. Wege sind aus wasserdurchlässigen Materialien herzustellen.

 

Die Positionen des NABU stehen Ihnen am Ende der Seite zum Download bereit.


SAT1-Regional berichtet zur Landesgartenschau Eutin.

In dem durchaus kritischen Bericht durfte auch der NABU-wenn auch nur kurz-Wort kommen. Der Beitrag zeigt jedoch unmissverständlich, dass erhebliche Teile der Bevölkerung dem seitens der Stadt hochgejubelten Vorhaben sehr kritisch gegenüberstehen.

Hier gelangen Sie zu dem Beitrag in der SAT1-Mediathek.


Weitere Informationen:

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Gemeinsame Erklärung des NABU Eutin und der BUND Kreisgruppe Ostholstein zum geplanten Dialogforum der Lübecker Nachrchten zur Landesgartenschau
NABU und BUND Erklärung zum LN-Dialog-Fo
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Stellungnahme zu den eingereichten Planunterlagen - Stand 31.07.2014
StellungnahmeLandesgartenschauPlanunterl
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PositionenLGS2016.pdf
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Stellungnahme des NABU zum B-Plan 125
StelklungnahmeBPlan125Südufer.pdf
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Stellungnahme des NABU zum B-Plan 126
StelklungnahmeBPlan126Seepark.pdf
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Stellungnahme des NABU zum B-Plan 127
StelklungnahmeBPlan127Schloßpark.pdf
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Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler vom 02.03.2012

  

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