Hilfe für die Rotbauch-unke – NABU engagiert sich weiter für vom Ausster-ben bedrohte Amphibienart.
Der NABU sorgt sich weiter um den Erhalt der Rotbauchunkenpopulation im Bereich des Röbeler Holzes. Das Gebiet sei vom Land zwar als Natura-2000-Schutzgebiet an die EU ge-meldet worden.
Doch für ein langfristiges Überleben der streng geschützten Amphibien seien weitere Hilfsmaßnahmen erforderlich, teilte der Verband mit. Bereits im Jahr 2009 haben die Eutiner Naturschützer in einem ersten Gemeinschaftsprojekt mit der Stadt Eutin und der Gemeinde Süsel sowie mit finanzieller Unterstützung durch den Kreis Ostholstein aus Ersatzgeldern ein halbes Dutzend maßgeschneiderte Laichgewässer auf kom-munalen Ausgleichsflächen angelegt. Diese hätten sich gut entwickelt und würden von der vom Aussterben bedrohten Rotbauchunke und ihrem Verwandten, dem Kamm-Molch auch tatsäch-lich für die Fortpflanzung genutzt. Lesen Sie mehr!
Monitoring beweist: Artenschutzmaßnahmen für die Eutiner Rot- bauchunken zeigen erste Erfolge!
Bereits im Jahr 2009 hat der NABU Eutin im Rahmen eines gemeinsamen Projektes mit der Stadt Eutin und der Gemeinde
Süsel auf kommunalen Flächen einen Gewässer- komplex für die Rotbauchunke und den Kamm-Molch angelegt. Die Maßnahmen wurden von der Stadt Eutin und dem Kreis Ostholstein finanziert. Seitdem werden die Effekte der Gewässeranlagen regelmäßig gutachterlich untersucht.
Der nun vorgelegte Monitoringbericht für das Jahr 2013 belegt, dass die Gewässer nicht nur als Sommerlebensraum der Rotbauchunke genutzt werden, sondern erstmals auch für die Fortpflanzung. Der Kamm-Molch hatte sich bereits im ersten Jahr nach der Anlage der Gewässer eingefunden. Ein schöner Erfolg!
Wir hoffen, dass auch die weitere Entwicklung positiv verlaufen wird und danken an dieser Stelle allen Kooperationspartnern für die Unterstützung.
Knickschutz – Kritik des Bauernverbands substanzlos
Als völlig substanzlos und an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten bezeichnet der NABU Eutin die Kritik des Bauernverbands an den neuen Regelungen zum Knickschutz. Eine Verschärfung des Knickschutzes sei lange überfällig gewesen, meint NABU-Vorsitzender Oscar Klose. „Viele Knicks sind in den vergangenen Jahren derart malträtiert worden, dass sie heute so mancher kurzgeschorenen Gartenhecke Konkurrenz machen können. Die ehemals landschaftstypischen, wertvollen Eichenüberhälter enden zunehmend im Ofen. Wir begrüßen, dass der Umweltminister endlich die Notbremse gezogen hat, hätten uns aber in einigen Punkten noch weitreichendere Bestimmungen vorstellen können“, so Klose.
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Jakobskreuzkraut – Sorge um Vogelwelt unbegründet
Als völlig unbegründet bezeichnet der NABU Eutin die von der Vogelschutzgruppe Eutin-Malente geäußerte Befürchtung, das Jakobskreuzkraut würde möglicherweise zu einer Gefährdung heimi-scher Brutvogelarten führen. "Es gibt landesweit keinerlei Anzeichen dafür, dass diese Pflanzenart negative Auswirkungen auf die Vogelwelt hat. Das Gegenteil ist der Fall. Extensive Weideflächen, auf denen das Jakobskreuz-kraut häufig zu finden ist, gehören zu den arten- und auch vogelreichsten Lebensräumen hierzulan-de und sind regelrechte Hot Spots der Biodiversität in der ansonsten monotonen Agrarlandschaft", sagte der Eutiner NABU-Vorsitzende Oscar Klose.
Auch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume sowie die Staatliche Vogelschutzwarte geben Entwarnung.
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365 Augen - Blicke des Lebens – Eutiner Schulklasse gewinnt Malwettbewerb von NABU und Kreis Ostholstein
Die Ausstellung „365 Augen - Blicke des Lebens“ im Kreishaus vom Februar bis September 2013 von der Künstlerin Meune Lehmann war Auslöser für die Idee, einen Malwettbewerb für Schulklassen auszuschreiben. Schülerinnen und Schüler der 4. bis 7. Klassen waren eingeladen, die Augen-Blicke des Lebens aus ihrer Sicht zu gestalten.
Die Preisverleihung fand kürzlich im Kreishaus in Eutin statt. Der erste Preis ging an die Schülerinnen und Schüler der Klasse 6d der Wilhelm-Wisser-Gemeinschaftsschule aus Eutin.
Stolz und fröhlich trafen die Kinder mit ihrer Lehrerin, Sylvia Schleeh, bei der unteren Naturschutz-behörde ein, wo sie vom Leiter der Unteren Naturschutzbehörde, Joachim Siebrecht, und von Oscar Klose, Vorsitzender des NABU Eutin, mit dem ersten Preis ausgezeichnet wurden. Jedes Kind erhielt eine Bestimmungs-Box mit CD und Büchlein über die heimische Vogelwelt
Auch die Bilder der Zweitplatzierten Klasse 6c der Schule an den Auewiesen in Malente wurden als gelungen bewertet. Der Preis, eine Saatmischung für die Wildblumenwiese für jeden Schüler der Klasse, ist die Belohnung für ihre Teilnahme.
Die Preise im Wert von rund 200 € wurden vom NABU Eutin zur Verfügung gestellt. Die Bilder der erstplatzierten Klasse können noch bis Februar auf dem Flur der Naturschutzbehörde im Gebäude der
Kreisverwaltung während der Dienstzeiten besichtigt werden.
„Kleine Raupen“ treffen Fledermäuse – NABU-Experte und Pansdorfer Kindergarten auf Fledermauspirsch
Naturerlebnisse der besonderen Art gab es kürzlich für 18 Kinder des Kindergartens „Kleine Raupe“ aus Pansdorf.
NABU-Fledermausexperte Wilhelm Diestel aus Kasseedorf nahm die kleinen Naturforscher mit auf einen Kontrollgang durch sein Nistkastenrevier in einem Waldstück bei Eutin.
Dabei lernten die Kinder nicht nur heimische Fledermausarten hautnah kennen , sondern konnten auch mit höhlenbrütenden Vogelarten wie Trauerschnäpper und Kleiber auf Tuchfühlung gehen.
Viel Eindrucksvolles und Interessantes über die meist verborgene Lebensweise der nächtlichen Flugkünstler wusste der seit Jahrzehnten aktive Fledermausspezialist zu berichten. Die meisten der Kinder hatten noch nie zuvor eine Fledermaus gesehen.
Höhepunkt der Exkursion war die Unterstützung Diestels bei der notwendigen Reinigung einiger Nisthöhlen.
Am Ende der Exkursion bedankten sich die Kinder mit einem Lied bei Wilhelm Diestel.
Wolf in´s Jagdrecht ? – NABU weist Forderungen des Landesjagd-verbandes zurück
Eutin/Ahrensbök. Die vom Präsidenten des Landesjagdverbands (LJV) wiederholt formulierte Forderung, den Wolf ins Jagdrecht zu überführen, weist der NABU-Eutin scharf zurück.
Eutins NABU-Vorsitzender Oscar Klose sagte hierzu „ Der LJV-Präsident ist mit der Bewertung der ökologischen als auch der rechtlichen Faktenlage offenbar völlig überfordert ! Der Wolf genießt den höchsten Status des europäischen Naturschutzrechts und gehört demzufolge auch zu den nach dem Bundesnaturschutzrecht streng geschützten Arten.“
Die Gründe, die aus Sicht des LJV für eine Überführung ins Jagdrecht sprächen, seien allesamt fadenscheinig. „Wer die Rückkehr eines vom Menschen ausgerotteten Beutegreifers mit der Sorge um das viel zitierte ökologische Gleichgewicht kommentiert, macht deutlich, dass sein ökologisches Grundverständnis dem eines jeden Grundschulkindes um Lichtjahre hinterherhinkt.“, so Klose weiter. Wölfe ernährten sich fast ausschließlich von Schalenwild und würden so der Naturverjüngung im Wald einen guten Dienst erweisen.
Tatsächlich, so der NABU , ginge es dem Landesjagdverband nur darum, sich einen rechtliches Vehikel zu verschaffen, um nach eigenem Gutdünken die „regulierende Hege mit der Flinte“ , zu betreiben und so letztlich eine natürliche Rückkehr des Wolfes nach Schleswig-Holstein zu langfristig zu verhindern.
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Windenergie im Umfeld von Großvogelbrut- plätzen - NABU fordert Einhaltung der "Tabu- bereiche"
Eine Reihe von Windeignungsgebieten sind ungeachtet der Empfehlungen des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in das nahe Umfeld von Brutplätzen störungsempfindlicher
Großvogelarten wie Seeadler und Rotmilan hineingeplant worden. Der NABU äußert starke Bedenken und fordert gründliche Untersuchungen der Auswirkungen ein.
Die entsprechende Teilfortschreibung der Regionalplanung ist trotz aller diesbezüglicher Kritik von der Landesregierung beschlossen worden, wodurch sie Rechtskraft erlangt hat. Maßgeblich
verantwortlich für dieses äußerst problematische Vorgehen ist die schleswig-holsteinische Staatskanzlei, der die Landesplanung als Aufstellungs- und Genehmigungsbehörde zugeordnet ist. Die für
den Naturschutz missliche Situation wurde bereits von der vorigen Landesregierung eingeleitet.
Die bestehenden Abstandsempfehlungen des LLUR sind damit zwar in ihrer Stringenz als `Tabuzone´ um die Horstbereiche übergangen, aber trotzdem nicht generell aufgehoben worden.
Erforderlich bleibt in jedem Fall eine artenschutzfachliche und -rechtliche Prüfung, ausgerichtet auf die Nutzung des als Windeignungsgebiet überplanten Bereichs durch die betroffenen Vögel und
die sich daraus ergebenden Gefährdungsrisiken. Grund ist das artenschutzrechtliche Erfordernis, das Tötungsrisiko gen Null zu halten, wie auch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume MELUR ausgeführt hat.
Anliegen des NABU und anderer Umweltverbände ist es, dafür zu sorgen, dass die nun drigend erforderliche, gutachterliche Prüfung nach strengen und einheitlichen Kriterien erfolgt. LLUR und MELUR
haben hierzu ein tragfähiges Konzept entwickelt, das derzeit aber von der Windenergielobby und manchen politischen Vertretern angegriffen wird. Grund: Man scheut den notwendigen
Untersuchungsaufwand.
Der NABU hat sich mit einem Schreiben an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung gewandt und sich für diese rechtlich unvermeidlich notwendigen Prüfungen eingesetzt - zum Wohle unserer
betroffenen Seeadler und Rotmilane. Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.
Geplante Änderung der Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope und zu den Durchführungs-bestimmungen zum Knickschutz unzu- reichend
Für das desolate Bild, das das schleswig-holsteinische Knicknetz v.a. in ackerbaulich dominierten Regionen bietet, zeichnen nicht zuletzt die seit Jahrzehnten unzureichende Rechtslage sowie die behördlichen Vollzugsdefizite verantwortlich.
Besonders verheerend auf das Erscheinungsbild der Knicklandschaft haben sich der als 'Generalausnahme' im Knickerlass von 1996 verankerte Schrägschnitt sowie die Erlasse "Vereinbarung über die Durchführung der maschinellen Knickpflege unter Berücksichtigung ökologischer Belange" (2007) und "Empfehlungen zum Ausgleich von Knicks" (2008) ausgewirkt.
Kritisch ist dabei auch, dass diese Bestimmungen ungemessen auf negative Begleiterscheinungen technischer Neuerungen bei der maschinellen Knickbearbeitung reagiert haben wie z. B. das Aufplatzen der Stümpfe beim Einsatz der hydraulischen Knickschere.
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Die für die zweite Wochenhälfte prognostizierten feucht-milden Temperaturen lassen – rund 6 Wochen später als üblich - den Beginn der Amphibienwanderung erwarten.
NABU-Amphibienreferentin Gudrun Griep sagte hierzu: „ Das `Wetterwirrwarr` der vergangenen Wochen hat die Wanderungen erheblich verzögert. Wir gehen davon aus, dass der Witterungsumschwung Mitte der Woche nun endlich den Startschuss für die Wanderungen geben wird“.
Molche, Frösche und Kröten werden erst mit Temperaturen über 6 Grad und anhaltend hoher Luftfeuchtigkeit aktiv. Sobald sich diese Bedingungen einstellen, machen sie sich u.U. sogar über kilometerweite Entfernungen aus ihren Winterquartieren auf zu ihren Laichgewässern. Lesen Sie mehr.